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   LSG Berlin-Brandenburg, 27.04.2006 - L 27 RJ 152/02   

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https://dejure.org/2006,26352
LSG Berlin-Brandenburg, 27.04.2006 - L 27 RJ 152/02 (https://dejure.org/2006,26352)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 27.04.2006 - L 27 RJ 152/02 (https://dejure.org/2006,26352)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 27. April 2006 - L 27 RJ 152/02 (https://dejure.org/2006,26352)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang des Rentenanspruchs nach der Umwandlung einer Rente wegen Erwerbsunfähigkeit in eine Invalidenrente unter Berücksichtigung bescheinigter Verfolgungszeiten; Grundsatzes der Sperrwirkung des eingetretenen Versicherungsfalles; Prinzip der Maßgeblichkeit des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 11.09.2001 - B 2 U 41/00 R

    Übergangsrecht - ehemalige DDR - Arbeitsunfall - Antrag auf Weiterzahlung einer

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 27.04.2006 - L 27 RJ 152/02
    Zwar können Verwaltungsakte der DDR dann aufgehoben werden, wenn sie mit rechtsstaatlichen Grundsätzen oder mit den Regelungen des Einigungsvertrages unvereinbar sind (Art. 19 des Einigungsvertrages, Satz 2; vgl. auch BSG, vom 11. September 2001 - B 2 U 41/00 R - Sozialrecht (SozR) 3-2200 § 1150 Nr. 5).
  • BSG, 11.06.1980 - 4 RJ 31/79

    Erwerbsunfähigkeit - Eintritt des Versicherungsfalles - Nachentrichtung -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 27.04.2006 - L 27 RJ 152/02
    So hat das BSG unter entsprechender Anwendung des § 1419 Abs. 1 RVO ausgeführt, dass nach Eintritt der Erwerbsunfähigkeit wirksam nach § 10 WGSVG entrichtete Beiträge aufgrund der Sperrwirkung hinsichtlich der Leistungen aus einem bereits eingetretenen Versicherungsfall nicht mehr der bereits entstandenen Erwerbsunfähigkeitsrente zu Grunde gelegt, sondern erst bei einem neuen Versicherungsfall berücksichtigt werden könnten (BSG, Urteil vom 11. Juni 1980, 4 RJ 31/79, Sozialrecht (SozR) 5070 § 10 Nr. 12).
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